Allgemeine Geschäftsbedingungen
Max Horst (Geschäftsbezeichnung: max horst – foto & film) Im Langenloch 58, 69190 Walldorf E-Mail: hello@maxhorst.com · Web: maxhorst.com
Diese AGB gliedern sich in zwei Teile: Teil 1 gilt für Foto- und Videoproduktionen, Teil 2 für die Vermietung von Equipment. Die gemeinsamen Schlussbestimmungen gelten für beide Teile. Mehrere Klauseln unterscheiden ausdrücklich danach, ob der Vertragspartner Verbraucher oder Unternehmer ist.
Teil 1 – Foto- und Videoproduktion
§ 1 Geltungsbereich und Begriffe
(1) Dieser Teil gilt für alle Verträge über Foto- und Videoleistungen sowie damit verbundene Leistungen zwischen Max Horst (nachfolgend „Auftragnehmer") und dem Kunden (nachfolgend „Auftraggeber").
(2) Verbraucher ist jede natürliche Person, die den Vertrag zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person, die bei Vertragsschluss in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
(3) Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers werden nur Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.
(2) Der Vertrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber das Angebot in Textform (z. B. per E-Mail) bestätigt oder der Auftragnehmer mit der Leistungsausführung beginnt. Eine telefonisch getroffene Vereinbarung wird durch eine Auftragsbestätigung in Textform dokumentiert.
(3) Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform.
§ 3 Leistungsumfang, Produktionsstandards, Lieferzeiten und Mitwirkung
(1) Art und Umfang der Leistung ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung.
(2) Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, gilt: Im vereinbarten Leistungspaket ist eine Korrekturschleife nach Vorlage des Rohschnitts bzw. der Bildauswahl enthalten. Weitere Korrekturschleifen, nachträgliche Änderungswünsche oder zusätzliche Bearbeitungen werden nach Aufwand gesondert vergütet. Das unbearbeitete Rohmaterial (Raw Footage, Rohdaten) verbleibt beim Auftragnehmer und ist nicht Bestandteil der Leistung (siehe § 10).
(3) Soweit keine konkreten Gestaltungsvorgaben vereinbart wurden, erfolgt die kreative Umsetzung (Bildauswahl, Bildausschnitt, Bearbeitung, Stil) nach dem künstlerischen Ermessen des Auftragnehmers. Reklamationen allein wegen subjektiver Geschmacksfragen oder künstlerischer Stilentscheidungen begründen keinen Mangel, sofern die Leistung dem vereinbarten Auftragszweck entspricht.
(4) Der Auftraggeber stellt rechtzeitig alle erforderlichen Informationen, Zugänge, Drehorte und Ansprechpartner bereit. Verzögerungen oder Mehraufwand aufgrund unterlassener oder verspäteter Mitwirkung gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers und können gesondert berechnet werden.
(5) Bei Aufnahmen an fremden Orten (z. B. Veranstaltungen, Festivals, Locations) stellt der Auftraggeber sicher, dass die erforderlichen Zutritts-, Dreh- und Veröffentlichungsgenehmigungen sowie etwaige Rechte Dritter vorliegen, soweit deren Beschaffung nicht ausdrücklich dem Auftragnehmer übertragen wurde.
(6) Liefertermine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich in Textform vereinbart wurden. Im Übrigen sind Angaben zu Bearbeitungs- und Lieferzeiten unverbindliche Richtwerte. Verzögerungen aufgrund fehlender oder verspäteter Mitwirkung des Auftraggebers verlängern vereinbarte Fristen entsprechend.
§ 4 Drohnen- und Spezialaufnahmen
(1) Luftaufnahmen mit unbemannten Fluggeräten (Drohnen) erfolgen ausschließlich im Rahmen der geltenden gesetzlichen Vorschriften. Der Auftragnehmer verfügt über die hierfür erforderlichen Nachweise und Versicherungen.
(2) Sind am vorgesehenen Ort behördliche Genehmigungen oder Zustimmungen Dritter erforderlich, wirkt der Auftraggeber bei deren Beschaffung mit. Kann ein Drohnenflug aus rechtlichen, witterungs- oder sicherheitsbedingten Gründen nicht oder nur eingeschränkt durchgeführt werden, berührt dies den Vergütungsanspruch für die übrigen vereinbarten Leistungen nicht.
§ 5 Konzepte und Vorleistungen
(1) Die Erstellung von Konzepten, Ideen, Storyboards, Moodboards oder vergleichbaren gestalterischen Vorleistungen ist eine eigenständige Leistung des Auftragnehmers.
(2) An solchen Vorleistungen verbleiben sämtliche Urheber- und Nutzungsrechte beim Auftragnehmer, bis ihre Nutzung ausdrücklich vereinbart und gesondert vergütet wurde. Eine Verwendung oder Weitergabe ohne Beauftragung der zugehörigen Produktion ist nicht gestattet.
§ 6 Preise, Honorar, Neben- und Reisekosten, Zahlung
(1) Es gilt das im Angebot vereinbarte Honorar.
(2) Ist der Auftraggeber Unternehmer, verstehen sich alle Preise als Nettobeträge zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
(3) Ist der Auftraggeber Verbraucher, sind die im Angebot ausgewiesenen Preise Endpreise einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Auch Reise- und Nebenkosten werden gegenüber Verbrauchern als Bruttobeträge ausgewiesen.
(4) Reise-, Fahrt-, Übernachtungs- und sonstige Nebenkosten werden gemäß Angebot bzw. nach tatsächlichem Aufwand zusätzlich berechnet, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.
(5) Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei größeren Projekten oder erheblichen Fremdkosten eine angemessene Anzahlung zu verlangen. Eine Pflicht zur Anforderung einer Anzahlung besteht nicht.
(6) Bei größeren Buchungen, insbesondere Event- und Hochzeitsbuchungen, kann der Auftragnehmer eine Reservierungsgebühr verlangen, die den verbindlich reservierten Termin absichert und auf das Gesamthonorar angerechnet wird. Sagt der Auftraggeber die Buchung ab, wird die Reservierungsgebühr mit dem nach § 7 geschuldeten Ausfallhonorar verrechnet; ein etwaiger Überschuss wird erstattet. Wird die Leistung aus Gründen, die der Auftragnehmer zu vertreten hat, nicht erbracht, wird die Reservierungsgebühr vollständig erstattet.
(7) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar, sofern nichts anderes vereinbart ist. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen.
(8) Der Vergütungsanspruch besteht auch dann, wenn die vertragsgemäß erstellten Werke vom Auftraggeber nicht veröffentlicht, nicht abgenommen oder nicht für den vorgesehenen Zweck verwendet werden, sofern der Auftragnehmer dies nicht zu vertreten hat.
§ 7 Termine, Stornierung und Ausfallhonorar
(1) Vereinbarte Termine sind verbindlich. Kündigt der Auftraggeber den Vertrag vor vollständiger Leistungserbringung oder sagt er einen verbindlich vereinbarten Termin ab, ohne dass der Auftragnehmer dies zu vertreten hat, ist der Auftragnehmer berechtigt, die vereinbarte Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen zu verlangen.
(2) Zur Vereinfachung gelten – vorbehaltlich des Nachweises höherer oder geringerer ersparter Aufwendungen – folgende pauschalierte Sätze, bezogen auf das vereinbarte Honorar:
Absage bis 14 Tage vor dem Termin: keine Stornogebühr; lediglich bereits angefallene Fremd- und Reisekosten sind zu erstatten
Absage 13 bis 7 Tage vor dem Termin: 25 %
Absage 6 bis 2 Tage vor dem Termin: 50 %
Absage ab 1 Tag vor dem Termin oder am Termintag: 80 %
(3) Bereits angefallene oder verbindlich beauftragte Fremd- und Nebenkosten (z. B. Equipmentmiete, gebuchte Übernachtung, Anreise, Crew) werden in jedem Fall zusätzlich berechnet.
(4) Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Auftragnehmer kein oder ein geringerer Schaden bzw. Aufwand entstanden ist. Der Auftragnehmer muss sich anrechnen lassen, was er infolge der Absage an Aufwendungen erspart oder durch anderweitige Verwendung seiner Arbeitskraft erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt.
§ 8 Verhinderung des Auftragnehmers, Witterung und höhere Gewalt
(1) Ist der Auftragnehmer aus von ihm nicht zu vertretenden Gründen (z. B. Krankheit, Unfall) an der Leistungserbringung gehindert und kann die Leistung – etwa weil sie an einen bestimmten Termin gebunden ist (Hochzeit, Event) – nicht nachgeholt werden, bemüht er sich nach besten Kräften, einen geeigneten Ersatz (z. B. eine Fotografin/einen Fotografen oder ein Videoteam vergleichbarer Qualifikation) zu vermitteln.
(2) Kommt kein Ersatz zustande, beschränkt sich die Haftung des Auftragnehmers auf die Rückerstattung bereits geleisteter Zahlungen für die nicht erbrachte Leistung. Eine etwaige Reservierungsgebühr wird in diesem Fall vollständig erstattet. Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers sind ausgeschlossen, soweit dem Auftragnehmer nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt und soweit nicht zwingende gesetzliche Regelungen entgegenstehen.
(3) Gleiches gilt für Ereignisse höherer Gewalt (z. B. behördliche Anordnungen, Ausfall von Veranstaltungen). Ein pauschaler Einbehalt von Zahlungen erfolgt in diesen Fällen nicht; bereits angefallene, nachweisbare Fremdkosten sind dem Auftragnehmer zu erstatten.
(4) Bei witterungsabhängigen Produktionen (z. B. Outdoor-Foto- oder Videoaufnahmen) können Termine im beiderseitigen Einvernehmen verschoben werden, wenn Wetter- oder Lichtverhältnisse die Durchführung wesentlich beeinträchtigen. Hierdurch entstehen dem Auftraggeber keine zusätzlichen Honorarkosten; bereits angefallene Fremd- und Reisekosten bleiben erstattungsfähig.
§ 9 Urheber- und Nutzungsrechte
(1) Dem Auftragnehmer steht das Urheberrecht an den von ihm erstellten Werken nach dem Urheberrechtsgesetz (UrhG) zu. Das Urheberrecht ist nicht übertragbar; übertragen werden ausschließlich Nutzungsrechte im nachfolgend geregelten Umfang.
(2) Soweit im Angebot nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, räumt der Auftragnehmer dem Auftraggeber ein einfaches, zeitlich und räumlich unbegrenztes Nutzungsrecht an den fertigen Werken für den vereinbarten Verwendungszweck ein. Eine Verpflichtung zur Nachlizenzierung besteht insoweit nicht.
(3) Die Einräumung der Nutzungsrechte steht unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Bezahlung des vereinbarten Honorars einschließlich etwaiger Nebenkosten. Bis dahin ist eine Nutzung der Werke nicht gestattet.
(4) Eine Bearbeitung oder Veränderung der Werke über den vereinbarten Zweck hinaus sowie eine Übertragung der Nutzungsrechte an Dritte bedürfen der vorherigen Zustimmung des Auftragnehmers und können gesondert vergütungspflichtig sein.
(5) Bei vertragsgemäßer Veröffentlichung ist der Auftragnehmer als Urheber zu nennen, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
§ 10 Rohmaterial und erneute Bereitstellung
(1) Das unbearbeitete Rohmaterial verbleibt beim Auftragnehmer und ist nicht Vertragsbestandteil. Eine Herausgabe erfolgt nur bei ausdrücklicher Vereinbarung und gegen gesonderte Vergütung.
(2) Eine erneute Bereitstellung, das Heraussuchen oder die nochmalige Lieferung bereits abgelieferter Werke zu einem späteren Zeitpunkt ist eine kostenpflichtige Zusatzleistung.
§ 11 Eigenwerbung und Referenznutzung
(1) Ist der Auftraggeber Unternehmer, ist der Auftragnehmer berechtigt, die erstellten Werke zu Zwecken der Eigenwerbung zu nutzen (z. B. Portfolio, Showreel, eigene Website, soziale Medien), sofern der Auftraggeber dem nicht aus berechtigten Gründen widerspricht. Berechtigte Gründe können insbesondere vertrauliche Produkteinführungen, interne Unternehmenskommunikation oder ausdrücklich vereinbarte Geheimhaltungspflichten sein.
(2) Ist der Auftraggeber Verbraucher oder werden Verbraucher abgebildet, nutzt der Auftragnehmer die Werke zu Werbe- und Referenzzwecken ausschließlich auf Grundlage einer gesonderten, ausdrücklichen Einwilligung der betroffenen Person. Die Einwilligung ist freiwillig und kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.
§ 12 Material des Auftraggebers, Musik und Rechte Dritter
(1) Stellt der Auftraggeber Material (z. B. Logos, Bilder, Texte, Grafiken, Musik) bereit oder wünscht er die Verwendung bestimmter Musik oder Inhalte, sichert er zu, dass er über die hierfür erforderlichen Nutzungs- und Verwertungsrechte verfügt.
(2) Werden Personen abgebildet, ist deren Einwilligung in die vorgesehene Nutzung erforderlich. Soweit der Auftraggeber Aufnahmen von Personen aus seinem Verantwortungsbereich veranlasst (z. B. Mitarbeitende, Gäste, Teilnehmende), stellt er sicher, dass die erforderlichen Einwilligungen vorliegen.
(3) Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von Ansprüchen Dritter frei, die darauf beruhen, dass vom Auftraggeber zu beschaffende Rechte, Einwilligungen oder Genehmigungen – einschließlich Musik- und sonstiger Verwertungsrechte – nicht oder nicht wirksam vorlagen, soweit den Auftragnehmer kein eigenes Verschulden trifft.
(4) Der Auftragnehmer haftet nicht für nachträgliche Einschränkungen durch Plattformen oder Drittanbieter (z. B. Sperrungen, Content-ID-Ansprüche oder Lizenzänderungen), sofern die verwendete Musik oder die verwendeten Inhalte zum Zeitpunkt der Nutzung ordnungsgemäß lizenziert waren.
§ 13 Datenschutz
Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der DSGVO. Einzelheiten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung unter maxhorst.com.
§ 14 Gewährleistung und Haftung
(1) Ist der Auftraggeber Unternehmer, hat er die Werke unverzüglich nach Lieferung zu prüfen und erkennbare Mängel unverzüglich in Textform zu rügen; andernfalls gelten die Werke als genehmigt.
(2) Ist der Auftraggeber Verbraucher, gelten die gesetzlichen Mängelrechte und Fristen; eine besondere Rügepflicht besteht nicht.
(3) Bei berechtigter Mängelrüge leistet der Auftragnehmer Nacherfüllung durch Nachbesserung.
(4) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden.
(5) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut) ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
(6) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit zwingende gesetzliche Regelungen entgegenstehen.
§ 15 Aufbewahrung und Sicherung von Produktionsdaten
(1) Der Auftragnehmer bewahrt die erstellten Aufnahmen für einen angemessenen Zeitraum auf, ist hierzu über die gesetzlichen Pflichten hinaus jedoch nicht verpflichtet. Eine dauerhafte Archivierung als Datensicherung für den Auftraggeber wird nicht geschuldet.
(2) Dem Auftraggeber wird empfohlen, übergebene Dateien unverzüglich eigenständig zu sichern.
§ 16 Widerrufsrecht für Verbraucher
(1) Bei Verträgen über Foto- oder Videoleistungen, die zur Erbringung an einem konkret bestimmten Termin oder in einem konkret bestimmten Zeitraum vorgesehen sind (z. B. Shootings, Reportagen, Event- und Veranstaltungsproduktionen), besteht für Verbraucher kein Widerrufsrecht (§ 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB).
(2) Soweit ein Verbrauchervertrag im Wege des Fernabsatzes oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen wird und nicht unter die Ausnahme nach Absatz 1 fällt, steht dem Verbraucher ein gesetzliches Widerrufsrecht zu:
Widerrufsbelehrung
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Max Horst, Im Langenloch 58, 69190 Walldorf, hello@maxhorst.com) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. Sie können dafür das unten stehende Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen zurückzuzahlen. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag für die bis zum Widerruf bereits erbrachten Leistungen zu zahlen.
Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
– An: Max Horst, Im Langenloch 58, 69190 Walldorf, hello@maxhorst.com – Hiermit widerrufe(n) ich/wir den von mir/uns abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung: … – Bestellt am/erhalten am: … – Name des/der Verbraucher(s): … – Anschrift des/der Verbraucher(s): … – Datum, Unterschrift (nur bei Mitteilung auf Papier)
Hinweis (nicht Teil der AGB): Die Reichweite der Ausnahme in Absatz 1 sowie Form und Inhalt der Widerrufsbelehrung in Absatz 2 sind besonders abmahnrelevant und sollten zwingend anwaltlich geprüft werden.
Teil 2 – Vermietung von Foto- und Videoequipment
§ 17 Geltungsbereich
(1) Dieser Teil gilt für die Vermietung von Foto-, Video- und Zubehörequipment durch Max Horst (nachfolgend „Vermieter") an den Mieter. Die Begriffe Verbraucher und Unternehmer gelten entsprechend § 1.
(2) Mietgegenstand, Mietzeit und Mietpreis ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Buchungsbestätigung.
§ 18 Vertragsschluss, Mietzeit und Mietpreis
(1) Der Mietvertrag kommt durch Buchungsbestätigung in Textform zustande.
(2) Die Mietzeit beginnt und endet zu den vereinbarten Zeitpunkten. Der Mietpreis ist, soweit nicht anders vereinbart, vor oder bei Übergabe zu zahlen.
§ 19 Voraussetzungen der Übergabe: Ausweis und Kaution
(1) Die Herausgabe des Mietgegenstands erfolgt nur gegen Vorlage eines gültigen amtlichen Lichtbildausweises sowie Hinterlegung der vereinbarten Kaution. Der Vermieter ist berechtigt, zur Identitätsprüfung die Ausweisdaten zu erfassen oder – soweit rechtlich zulässig – eine Kopie anzufertigen.
(2) Der Vermieter ist berechtigt, die Übergabe zu verweigern, wenn der Ausweis nicht vorgelegt oder die Kaution nicht hinterlegt wird.
§ 20 Prüfpflicht und Übergabe
(1) Der Mieter ist verpflichtet, den Mietgegenstand bei Übergabe auf Vollständigkeit, Funktionsfähigkeit und offensichtliche Mängel zu überprüfen.
(2) Mit der Mitnahme gilt der Mietgegenstand als vollständig sowie in mangelfreiem und funktionsfähigem Zustand übergeben, sofern nicht offensichtliche Mängel bei der Übergabe in Textform (Übergabeprotokoll) festgehalten wurden.
§ 21 Pflichten des Mieters
(1) Der Mieter hat den Mietgegenstand sorgfältig und ausschließlich bestimmungsgemäß zu behandeln und ihn vor Beschädigung, Witterung, Diebstahl und unbefugtem Zugriff zu schützen.
(2) Eine Überlassung an Dritte oder eine Untervermietung ist nur mit vorheriger Zustimmung des Vermieters in Textform zulässig.
(3) Während der gesamten Mietzeit – von der Übergabe bis zur Rückgabe – trägt der Mieter die Gefahr für Verlust, Beschädigung und Zerstörung des Mietgegenstands.
§ 22 Rückgabe, Verspätung und Reinigung
(1) Der Mietgegenstand ist zum vereinbarten Zeitpunkt vollständig und im selben Zustand wie bei Übergabe zurückzugeben; normale Gebrauchsspuren ausgenommen.
(2) Bei verspäteter Rückgabe ist der Vermieter berechtigt, für jeden angefangenen Tag der Verspätung den vereinbarten Tagesmietpreis zu berechnen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten.
(3) Wird der Mietgegenstand übermäßig verschmutzt zurückgegeben, ist der Vermieter berechtigt, eine angemessene Reinigungspauschale bzw. die tatsächlichen Reinigungskosten zu berechnen. Dem Mieter bleibt der Nachweis geringerer Kosten vorbehalten.
§ 23 Haftung des Mieters und des Vermieters
(1) Der Mieter haftet für während der Mietzeit eingetretene Beschädigung, Verlust oder Diebstahl des Mietgegenstands in Höhe der erforderlichen Reparatur- bzw. Wiederbeschaffungskosten zuzüglich eines etwaigen mietausfallbedingten Schadens für die Dauer der Reparatur oder Wiederbeschaffung. Dem Mieter wird der Abschluss einer eigenen Versicherung empfohlen.
(2) Der Vermieter haftet nach den Grundsätzen des § 14 Abs. 4 bis 6. Für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder verpasste Aufnahmen infolge eines Ausfalls oder Defekts des Mietgegenstands haftet der Vermieter nicht, soweit ihm nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt und soweit nicht zwingende gesetzliche Regelungen entgegenstehen.
§ 24 Kaution
(1) Die Kaution dient der Absicherung von Ansprüchen aus dem Mietverhältnis.
(2) Nach vollständiger und mangelfreier Rückgabe wird die Kaution zurückerstattet. Der Vermieter ist berechtigt, offene Forderungen, Reinigungs-, Reparatur- oder Wiederbeschaffungskosten mit der Kaution zu verrechnen.
§ 25 Stornierung der Vermietung
(1) Storniert der Mieter eine verbindliche Buchung, gelten – vorbehaltlich des Nachweises geringerer Kosten und soweit der Vermieter den Mietgegenstand nicht anderweitig vermieten konnte – folgende Stornogebühren, bezogen auf den vereinbarten Mietpreis:
Stornierung bis 7 Tage vor Mietbeginn: kostenfrei
Stornierung 6 bis 2 Tage vor Mietbeginn: 25 %
Stornierung ab 1 Tag vor Mietbeginn oder am Mietbeginn: 50 %
§ 26 Eigentumsvorbehalt
Der Mietgegenstand bleibt jederzeit Eigentum des Vermieters. Eine Verpfändung, Sicherungsübereignung oder sonstige Belastung durch den Mieter ist ausgeschlossen.
§ 27 Datenschutz und Aufbewahrung bei der Vermietung
(1) Rechnungs- und Kundendaten werden im Rahmen der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen gespeichert; für Buchungsbelege wie Rechnungen beträgt diese derzeit acht Jahre.
(2) Eine etwa zur Sicherheit angefertigte Kopie des Ausweises wird ausschließlich zur Identitätssicherung verwendet und spätestens vierzehn Tage nach mangelfreier Rückgabe des Mietgegenstands gelöscht.
Gemeinsame Schlussbestimmungen
§ 28 Rechtswahl und Gerichtsstand
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch zwingende verbraucherschützende Bestimmungen des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, nicht eingeschränkt werden.
(2) Ist der Vertragspartner Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand der Geschäftssitz von Max Horst.
§ 29 Verbraucherstreitbeilegung
Max Horst ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit (§ 36 VSBG).
§ 30 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle unwirksamer Bestimmungen treten die gesetzlichen Vorschriften.
Stand: Mai 2026